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BVerfG, 02.10.1989 - 2 BvR 1250/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Die vollstreckungsrechtlichen Aussetzungsregelungen nach § 57 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 StGB enthalten dagegen eine Bedingung für die Aussetzung einer bereits verhängten Freiheitsstrafe und unterfallen daher nicht dem Maßstab des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 64, 261 ; 86, 288 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 1989 - 2 BvR 1250/89 -, juris). - OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 2 Ws 144/07
Bewährungswiderruf: Berücksichtigungsfähige Straftaten bei Widerruf der …
Es handle sich insoweit um die Änderung einer Maßnahme der Strafvollstreckung, die die Strafbarkeit selbst unberührt lasse (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senates vom 02. Oktober 1989, 2 BvR 1250/89 - veröffentlicht in juris -).